Die Angehörigen einer Universität werden in vier Statusgruppen eingeteilt: Professoren, akademische und sonstige Mitarbeiter sowie Studierenden. Vertreter dieser Gruppen sitzen zur akademischen Selbstverwaltung unter anderen in den Fachbereichsräten und im Akademischen Senat.
Die Viertelparität ist die gleichmäßige Stimmenverteilung dieser Gruppen in den Gremien, sie galt an der Freien Universität Berlin ab 1968. In den siebziger Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Professorenschaft gesetzlich über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen soll. Heute gibt es deshalb keine Viertelparität mehr an den Universitäten.