Viertelparität

Die Angehörigen einer Universität werden in vier Statusgruppen eingeteilt: Professoren, akademische und sonstige Mitarbeiter sowie Studierenden. Vertreter dieser Gruppen sitzen zur akademischen Selbstverwaltung unter anderen in den Fach­be­reichsräten und im Akademischen Senat.

Die Viertelparität ist die gleichmäßige Stimmenverteilung dieser Gruppen in den Gremien, sie galt an der Freien Universität Berlin ab 1968. In den siebziger Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Pro­fesso­renschaft gesetzlich über die abso­lute Mehr­heit der Sitze verfügen soll. Heute gibt es deshalb keine Viertelparität mehr an den Universitäten.

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FURIOS Redaktion

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