Die Dezentralen Wahlvorstände sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zu den Wahlen in ihren jeweiligen Einheiten wie Fachbereich (FB), Zentraleinrichtung (ZE) und Zentralinstitut (ZI).
Er besteht aus sechs Angehörigen der zuständigen Organisationseinheiten. Der Fachbereichsrat im FB, der Institutsrat im ZI und der Geschäftsführende Ausschuss bzw. das Leistungsgremium in der ZE bestellen die Mitglieder des Dezentralen Wahlvorstandes für zwei Jahre.
Das Aufgabenspektrum gleicht dem des Zentralen Wahlvorstands (ZWV). Nur koordiniert der ZWV verbindlich die Aufgaben der DWV und berät sie bei Wahlanfechtungen.