Benotet uns endlich!

Zu jedem Studium gehören Noten, sie bestätigen die getane Arbeit. Ewig auf eine Note warten zu müssen, ist deshalb für Studierende weder fair noch zumutbar, meint Kim Mensing.

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Sie schleicht sich während des Semesters heran, bewegt sich mit Beginn der Semesterferien mit großen Schritten vorwärts und schließlich überfällt sie einen: Die Deadline. Sobald sie ins unmittelbare Blickfeld des Studierenden gelangt, spielt sich das Leben täglich am Schreibtisch ab. Alles opfert er der Aussicht auf diesen einen Tag, an dem die Klausur geschrieben oder die Hausarbeit abgegeben ist. Eine Befreiung, aber nur im ersten Moment. Denn dann geht die Warterei auf die Note los.

Ungerechte Verhältnisse

Es gibt Dozierende, für die sich die Welt nur um sie und ihre Forschung dreht. Dieser Typus hält es nicht für nötig, sich an die übliche Deadline zu halten, die zum neu beginnenden Semester endet. Bei ihm muss die Hausarbeit schon Mitte der Semesterferien abgegeben werden. Er genießt es, Studierende zu drillen, für Prokrastinations-Kranke kennt er kein Erbarmen. Keine pünktliche Abgabe und ohne Attest bedeutet: Durchgefallen. Wenn das darauf zurückzuführen wäre, dass die Korrektur aus bestimmten, wichtigen Gründen so schnell wie möglich erledigt sein muss, könnte man das ja noch verstehen. Doch einige Dozierende lassen sich mit der Benotung einfach unverhältnismäßig viel Zeit.

Das kann anstrengen. Bei Hausarbeiten ist die Komplexität und alleine der Umfang schon groß genug, um die Argumentation nach wenigen Wochen schon vergessen zu haben. Dabei sollte die Note einem doch eigentlich Feedback geben. Bei Klausuren ist da die Ungewissheit darüber, ob sie wiederholt werden müssen und sich damit die Studienzeit verlängern könnte. Schließlich lassen sich Klausuren nicht nach Belieben nachholen – zusätzliche Lernzeiten müssen mit eingeplant werden. Diese Probleme greift die Prüfungsordnung der FU nicht auf. Für Studierende gibt es natürlich einen Paragraphen, der besagt, dass sie Abgabefristen und Klausurtermine einhalten müssen, um nicht durchzufallen. Dozierende können für späte Benotungen allerdings nicht belangt werden, denn Korrekturfristen sind in der Prüfungsordnung der FU nicht festgelegt. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Das ist unfair.

Vor dem Master das Desaster

Späte Benotungen können besonders für Master-Interessierte zu einem großen Problem werden. Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang sind nämlich mindestens 120 Leistungspunkte nötig. Die würde man mit Leichtigkeit erreichen, wenn man den ABV-Bereich mit seinen 30 Leistungspunkten und alle Module vom ersten bis vierten Semester zur Bewerbungsfrist abgeschlossen hat. Doch es ist ein nicht unwahrscheinliches Szenario, dass 5 LPs aus dem ABV-Bereich im sechsten Semester noch fehlen. Wenn dann auch nur eine Hausarbeit mit potenziellen 10 LPs aus dem vierten Semester noch auf dem Schreibtisch eines Dozierenden liegt, wird die Mindestzahl bis zum Bewerbungsschluss Ende Mai nicht erreicht.

Auf Nachfrage beim Prüfungsamt kommt lediglich die Antwort, dass für eine Bewerbung unbedingt 120 bestätigte Leistungspunkte nötig seien, außerdem müsse jeder Studienbestandteil mindestens zwei Drittel aller Leistungen erfüllen. Demnach gibt es also auch Probleme, wenn lediglich der 15-LP-Praktikumsbericht noch nicht benotet wurde.

Kein Masterstudium wegen zu später Noten – warum, liebe Verwaltung und liebe Dozierende, müsst ihr es uns so schwer machen? Einer Note hinterherzurennen, um ein Masterstudium aufnehmen zu können – das macht die ohnehin schon stressige Bewerbungsphase nur noch unnötig kompliziert. Wenn wir uns an Deadlines halten müssen, sollte es diese auch für die Korrektur von Prüfungen geben!

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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2 Responses

  1. Max sagt:

    Das stimmt so leider nicht. In der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der FU wird die Benotung in §18 genau geregelt. Konkret wird in §18 Abs. 4 den PrüferInnen eine Frist von max. 4 Wochen zur Benotung der Modulprüfungsleistung gesetzt, die nur auf begründeten Antrag überschritten werden darf. Abweichendes können die Prüfungsordnungen der einzelnen Stuidiengänge regeln; 4 Wochen dürfen aber auch diese regelhaft nicht überschreiten (soweit ich weiß). Regelungen zu Bachelor- und Masterarbeiten finden sich in §14 Abs. 6 und fallen großzügiger aus.

    Wenn sich einige DozentInnen an diese Fristen wiederholt nicht halten, nehmt mit euren Fachschaftsinis, euren Ausbildungskommissionen, den Prüfungsbüros oder den Studiendekanen an euren Fachbereichen Kontakt auf und weist sie freundlich aber bestimmt auf diesen Missstand hin.

    Link zu RSPO: http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2013/ab322013.pdf

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