Krach reagiert auf Gender-Debatte

“Unzulässig“ nannte Staatssekretär Steffen Krach die Genderregel im Stupa – und löste eine große Diskussion aus. Im Interview mit Lucian Bumeder bekennt er sich jetzt zu geschlechtergerechter Sprache.

Foto: Karolin Tockhorn

Steffen Krach (SPD) im Interview mit FURIOS. (Foto: Karolin Tockhorn)

FURIOS: Herr Krach, Sie haben 2005 am OSI Ihr Diplom in Politologie erworben. Also haben Sie sich mit dem theoretischen Hintergrund von geschlechtergerechter Sprache mal intensiver auseinandergesetzt. In der Politik dürften Sie damit einer eher kleinen Gruppe angehören.

Steffen Krach: Sprache ist wichtig, sie steuert das Bewusstsein. Wenn man nicht gendergerecht formuliert, dann fehlt einem die Sensibilität dafür, dass es in vielen Bereichen eben noch Diskriminierung gibt, die abzubauen ist.

Warum ist die Vorschrift zum Gendern in der Stupa-Geschäftsordnung, die Sie als unzulässig kritisiert haben, dann so ein Problem?

Eines will ich vorweg sagen: dass mich politisch mit demjenigen, der die Frage gestellt hat [Marcel Luthe (FDP-Abgeordneter), Anm. d. Red.], so gut wie nichts verbindet. Insbesondere, wenn es um gendergerechte und diskriminierungsfreie Sprache angeht. Ich würde mir allerdings wünschen, dass diese Debatte in einem Studierendenparlament inhaltlich geführt wird. Wenn Anträge vom RCDS [Ring Christlich Demokratischer Studenten, Anm. d. Red.] oder von wem auch immer nicht gendergerecht formuliert sind, sollte die Notwendigkeit einer diskriminierungsfreien Sprache in Anträgen Bestandteil der parlamentarischen Auseinandersetzung sein. Das halte ich für zielführender.

Sie haben angekündigt, dass Sie die Freie Universität um Stellungnahme bitten wollen. Bisher ist bei der Universität noch nichts eingetroffen. Was ist daraus geworden?

Der Brief an Herrn Alt liegt gerade noch auf meinem Schreibtisch. Darin werden wir nochmal die Geschäftsordnung ansprechen. Am besten wäre es natürlich, wenn das Studierendenparlament von sich aus eine gute Regelung findet, die so formuliert ist, dass sie auch nicht mehr als unzulässig betrachtet werden kann.

Aber da gibt es ja noch einen anderen Punkt, den ich offen gesagt einen Tick kritischer finde.

Sie meinen die Passage in der Geschäftsordnung, wonach Abgeordnete ihr Amt verlieren, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen unentschuldigt fehlen. Herr Luthe spricht von „Nachwuchsdemokraten, die mithilfe der Mehrheit gewählte Abgeordnete aus dem Parlament entfernen.“

Ja. Der Punkt hat mich offen gesagt überrascht. Grundsätzlich sollten diejenigen, die demokratisch legitimiert sind, auch anwesend sein. Aber es kann eben Situationen geben, wo man aus welchen Gründen auch immer fehlen kann. Dass dies zum Rauswurf aus dem Studierendenparlament führt, obwohl man ja vorher demokratisch gewählt war, halte ich für falsch. Das ist auch ein Eingriff in die Zusammensetzung des Parlaments.

Aber das Stupa tagt im Normalfall viermal im Jahr. Also zweimal pro Semester. Wenn eine Person dann dreimal fehlt, verpasst sie ohnehin fast alle Sitzungen. Dann kann ja wohl kaum von undemokratischer Entfernung gesprochen werden.

Nur viermal im Jahr? Finde ich auch, hm, wenig. [lacht] Dann muss die Person bei der nächsten Wahl eben abgewählt werden, wenn sie ihren demokratischen Auftrag nicht wahrgenommen hat.

Was in der Debatte um die Gender-Kritik in der Uni für erhitzte Diskussionen sorgte, war die radikale Ausdrucksweise mancher Personen. Herr Luthe von der FDP etwa sprach von „Verballhornung der deutschen Sprache“, „totalitäre Regelungen“…

Das ist völliger Quatsch. Das hat mich auch genervt.

Der RCDS sagte gar: „Wer diese Geschäftsordnung verteidigt, ist kein Demokrat.“

Ist definitiv nicht meine Auffassung.

Aber ist das nicht problematisch, wenn Ihre Einschätzung letztlich solche Reaktionen ermöglicht?

Ich kann natürlich nicht verhindern, dass RCDS, LHG [Liberale Hochschulgruppe, Anm. d. Red.] und Herr Luthe irgendwelche Aussagen von mir kommentieren. Ich kann nur sagen, dass mich politisch mit der LHG, dem RCDS und insbesondere mit Herrn Luthe wirklich nichts verbindet. Ich will, dass gendergerecht formuliert wird. Ich mach es selber, auch im politischen Handeln.

Bei alldem geht es ja nicht nur um die Sprache, sondern auch um konkrete Fragen: Wie erhöht man die Quote an Professorinnen, wie von Studentinnen in bestimmten Bereichen? Das ist nicht so leicht, das gebe ich zu. Aber wir gehen das an und sind da jetzt schon nicht schlecht in Berlin: Wir haben eine Quote an Professorinnen von 30-32 Prozent. Das ist bundesweit spitze, aber von den 50 Prozent sind wir noch weit entfernt und solange wir die nicht erreicht haben, werden wir auch nicht Ruhe geben.

Hat eine Genderregel wie im Stupa dann vielleicht doch eine Zukunft?

Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht will, dass die Anträge geschlechtergerecht sind. Im Gegenteil. Wenn der RCDS diskriminiert, – oder ich weiß gar nicht, gibt es hier schon eine AfD-Hochschulgruppe? – ist es aus meiner Sicht sinnvoller, dass die anderen Hochschulgruppen diesem Verhalten inhaltlich entgegentreten. Diskriminierend formulierte Anträge sowie ihre Verfasserinnen und Verfasser sollte man politisch stellen.

Steffen Krach ist seit 2014 Staatssekretär für Wissenschaft in der Berliner Senatskanzlei. In seiner Zeit als Diplomstudent der Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der FU war er Mitglied des Bundesvorstands der Juso-Hochschulgruppen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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