Akademischer Senat gespalten über Professor*innengehälter

Das FU-Präsidium plant ein Instrument, das Gehaltszulagen für die höchsten beiden Professor*innen-Gehaltsgruppen ermöglicht. Nicht nur Studierende üben daran Kritik. Von Kira Welker und Julian Sadeghi

Professor*innen an der Freien Universität können mit den geplanten Zuschüssen vielleicht bald auf eine Finanzspritze hoffen.

Fast zwei Stunden lang diskutierte vergangenen Mittwoch der Akademische Senat (AS) der FU über die Einführung einer Satzung für besondere Leistungsbezüge für Professor*innen. Aus allen Statusgruppen wurde scharfe Kritik am Vorschlag des Präsidiums geäußert. Auch die zwei großen professoralen AS-Listen Vereinte Mitte und Dienstagskreis waren sich uneinig. Die Abstimmung endete mit einem suspensiven Statusgruppenveto der Studierendenvertreter*innen, sodass die Satzung nächsten Monat erneut im Gremium zur Diskussion stehen wird.

Höhere Gehälter bei „besonderer Leistung”

Die zur Debatte stehende Satzung zur Gewährung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen soll einen Teilbereich der Lohnberechnung für Professor*innen regeln. Nach der Besoldungsordnung W erhalten diese nicht einfach festgelegte Tarifsätze, sondern zusätzlich zu ihrem Grundgehalt aus unterschiedlichen Gründen einmalige oder regelmäßige Zuschüsse.

Besoldungsordnung W
Bis 2002 regelte die Besoldungsordnung C die Gehälter von Professor*innen, sie sah nach Dienstzeit aufsteigende Grundgehälter vor. Seit 2002 gilt die Besoldungsordnung W, die dienstzeit- und altersunabhängig ein niedrigeres Grundgehalt für W2- und W3-Professuren festlegt, das sich durch variable Leistungsbezüge erhöhen kann. Diese können ausgezahlt werden erstens aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, zweitens für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung (z.B. als Dekan*in) und drittens für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung. Juniorprofessor*innen (W1) haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die genannten Leistungsbezüge.

Die Ausgestaltung der dritten Form dieser Zuschüsse, also der Bezüge für besondere Leistungen, soll nun fast zwanzig Jahre nach Einführung der Besoldungsordnung W mit der vorgeschlagenen Satzung geschehen. Aktuell sei die Freie Universität die einzige Berliner Universität, die das Verfahren für solche Bezüge nicht geregelt habe und sie somit auch nicht auszahlen könne, so Vizepräsident Klaus Hoffmann-Holland. Die in der W-Besoldung vorgesehenen Leistungsbezüge habe die FU bisher vor allem in Berufungs- und Bleibeverhandlungen gezahlt.

Für das Instrument solle in Zukunft jedes Jahr eine vom Präsidium festgelegte Menge an Geldern zur Verfügung gestellt werden. Für die erste Auszahlungsrunde war von einem Gesamtvolumen von 250.000 Euro die Rede. Für dessen Vergabe sollen alle Hochschullehrer*innen ihre Kolleg*innen vorschlagen können. Die begründeten schriftlichen Anträge würden dann durch eine eigens dafür eingesetzte Bewertungskommission aus fünf Hochschullehrer*innen diskutiert, ausgewählt und gewichtet werden. Hoffmann-Holland begründete diese Zusammensetzung der Kommission damit, dass man eine Leistungsbewertung auf „peer-to-peer”-Ebene anstrebe. Auf Basis der Empfehlung dieser Kommission wird die finale Entscheidung über die Ausschüttung der Leistungsbezüge im Präsidium der Universität getroffen. Die ausgewählten Professor*innen erhalten dann in Form einer Einmalzahlung in variabler Höhe die ihnen zugestandenen Bezüge zusätzlich zu ihrem Grundgehalt.

Zwei Gewichtungen werden dabei durch die Satzung vorgeschrieben. Zum einen sei die Hälfte der Mittel für besondere Leistungen im Bereich der Forschung vorgesehen, die andere Hälfte für die Bereiche Lehre und Nachwuchsförderung. Zum anderen sollen die zur Verfügung stehenden Mittel mindestens zur Hälfte an Frauen gehen. Im November hieß es im AS über die geplante Satzung noch, diese könne auch ein Instrument darstellen, um den akademischen Gender-Pay-Gap zu adressieren. Von dieser Aussage nahm Hoffmann-Holland wieder Abstand, man wolle lediglich dafür sorgen, dass der Gender-Pay-Gap durch die besonderen Leistungsbezüge nicht vergrößert werde.

Kritik von allen Seiten

Während die Professor*innen Doris Kolesch und Andreas Löffler von der Vereinten Mitte klar für die Einführung der Satzung plädierten und sie als überfällig beschrieben, kritisierte Studierendenvertreter Janik Besendorf ihren Zeitpunkt. Es sei „besonders grotesk”, die Satzung dem AS in einer Zeit vorzulegen, in der viele Studierende ihre Jobs verlieren und Beschäftigten der FU finanzielle Unterstützung bei der Ausstattung für das Homeoffice versagt würde. Auch Professor*innenvertreterin Johanna Fabricius vom Dienstagskreis kritisierte den Vorschlag im Hinblick darauf, dass an anderen Stellen offenbar Geld fehle. So würde die Uni etwa keine Zuschüsse an kleine Institute für coronabedingte technische Anschaffungen gewähren.

Christiane Müller, Vertreterin des nichtwissenschaftlichen Personals, machte in der Diskussion deutlich, dass die FU auch bei den Verwaltungsmitarbeiter*innen angesichts der Konkurrenz durch Landes- und Bundesbehörden konkurrenzfähig bleiben müsse. Das bekräftigte auch Peter Witte für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen: Die vorgeschlagene Satzung für professorale Zulagen könne nur ein erster Schritt sein hin zu leistungsbezogenen Gehältern auch bei anderen Statusgruppen. Dies hielt auch Professor*innenvertreterin Kolesch „für unverzichtbar”.

Präsident Günter M. Ziegler nahm die Hinweise, dass es ähnlicher Zulagen auch für andere Statusgruppen bedürfe, zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass das Präsidium in diesem Jahr ein neues Personalentwicklungskonzept anstrebe. Dieses müsse dann auch die aufgeworfenen Fragen nach angemessener Bezahlung der anderen Statusgruppen behandeln.

Leistung als Maßstab?

Im AS kam jedoch auch grundsätzliche Kritik zur Sprache: Nicht alle Senator*innen bewerten das Leistungsprinzip im akademischen Betrieb positiv. So verwies Professor*innenvertreter Reinhard Bernbeck auf das ohnehin schon kompetitive Verhalten zwischen Professor*innen. Wenn dieses nun durch die Einführung von besonderen Leistungsbezügen verstärkt werde, sehe er darin ein „ethisches Problem”. Das bewertet auch Studierendenvertreter Besendorf so: Wissenschafter*innen sollten nicht nach dem Leistungsprinzip handeln, sondern aus Überzeugung gute Lehre und Forschung betreiben, weil sie die Auffassung vertreten, dass es der Gesellschaft dienlich ist.

Auffällig war, dass zum ersten Mal seit Langen wieder deutliche programmatische Unterschiede zwischen den professoralen Listen öffentlich sichtbar wurden. Während die Vereinte Mitte das durch den der gleichen Liste angehörenden Vizepräsidenten Hoffmann-Holland vorangetriebene Vorhaben unterstützt, äußerten Mitglieder des Dienstagskreis deutliche Kritik an der Einführung einer solchen Satzung. Zuletzt war in AS-Sitzungen mitunter der Eindruck entstanden, dass die Professor*innen der verschiedenen Listen offen ausgetragenen Meinungsunterschieden eher aus dem Weg gingen.

In der Sitzung nicht diskutiert wurde das paradox anmutende Detail, dass die Bewertungskommission keine studentischen Mitglieder haben soll, obwohl sie unter anderen auch über die Vergabe von Zulagen für besonders gute Lehre entscheiden soll. Auch die Frage, warum das Präsidium das Thema jahrelang unbearbeitet liegen ließ und ausgerechnet in der aktuellen gesellschaftlichen Krisensituation, die für viele Menschen mit großen finanziellen Härten verbunden ist, neu aufrollt, blieb unbeantwortet.

Autor*innen

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.

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