Auch nach zwei Jahren lässt die Affäre um Kanzlerin Andrea Bör die FU nicht los. Ein Gericht hat nun das Dienstverbot für die Verwaltungschefin der FU bestätigt. Bör wurde vom Land Berlin zwangsbeurlaubt, weil sie eigenmächtig eine Personalagentur in den Präsident*innenwahlen eingeschaltet haben soll. Valentin Petri berichtet.
Die Kanzlerin der Freien Universität Berlin (FU), Andrea Bör, darf ihr Amt weiterhin nicht ausüben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der zuständigen Senatsverwaltung angeordnete Dienstverbot bestätigt. Wie das Gericht am Dienstagnachmittag mitteilte, haben die Richter*innen eine Beschwerde Börs gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Hintergrund ist eine Affäre, die die FU im Herbst 2021 im Vorfeld der Wahlen der*des Universitätspräsident*in erschütterte. Bör soll damals eigenmächtig einen Headhunter beauftragt haben, Kandidat*innen gegen den amtierenden Präsidenten Günter Ziegler zu finden. Das Verhältnis zwischen der Chefin der FU-Verwaltung und dem Präsidenten gilt seit Längerem als zerrüttet. Die damalige Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Die Grünen) untersagte Bör deshalb im Frühjahr 2022 die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte. Die Kanzlerin ist seitdem zwangsbeurlaubt, bezieht aber weiterhin ihr volles Gehalt.
In der Mitteilung des Gerichts werden die FU und der Name der Kanzlerin nicht explizit erwähnt. Die genannten Details machen jedoch deutlich, dass die FU-Kanzlerin gemeint ist. Dies wurde FURIOS von mehreren Quellen bestätigt.
Gericht: Kanzlerin hätte Personalagentur nicht eigenmächtig beauftragen dürfen
Das Gericht nahm Bezug auf die Vorwürfe, die auch der Akademische Senat der FU (AS) erhoben hatte. Die Kanzlerin habe demnach im Vorfeld der Präsident*innenwahlen entgegen der rechtlichen Kompetenzordnung ohne Beschluss der zuständigen Gremien veranlasst, eine Personalagentur mit der Suche nach Kandidat*innen zu beauftragen.
Das hätte die Kanzlerin nicht in eigener Verantwortung vornehmen können, hieß es in der Mitteilung. Durch ihr Agieren sei ein erheblicher Vertrauensverlust entstanden, der zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der sachgemäßen Zusammenarbeit mit der Unileitung und dem wiedergewählten Präsidenten geführt habe.
Beteiligte äußern sich nicht öffentlich
Die FU kommentierte den Beschluss des Gerichts auf Anfrage von FURIOS nicht. Ein Sprecher verwies darauf, dass sämtliche Verfahren bezüglich der Tätigkeit von Bör durch die zuständige Senatsverwaltung geführt würden. Die besagte Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege wollte sich auf Anfrage ebenfalls nicht zu Personalangelegenheiten äußern.
Auch Bör lehnte eine Stellungnahme ab. Als Beamtin des Landes Berlin sei sie dazu angehalten, sich gegenüber der Presse nur mit Genehmigung ihrer Dienstherrin zu äußern. Die Senatsverwaltung habe ihr im Sommer für eine ähnliche Anfrage keine Auskunftsgenehmigung erteilt. In der Vergangenheit hatte Bör die uniinternen Zerwürfnisse stets bestritten.
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Untreue
Wie zuvor berichtet, sollen hochrangige Mitglieder der größten Professor*innenliste im AS, die Kanzlerin dazu gedrängt haben, die Personalagentur für die Präsident*innenwahlen einzuschalten. Das geht auch aus internen Emails hervor, die der AStA der FU öffentlich gemacht hatte.
Der beauftragte Headhunter löste die Verträge mit der FU im Herbst 2021 bereits nach wenigen Wochen wieder auf. Mehrere Tausend Euro des vereinbarten Honorars wurden nach Informationen des Tagesspiegel jedoch an den Personaldienstleister gezahlt. In diesem Zusammenhang steht gegen Bör auch der Verdacht auf Veruntreuung öffentlicher Gelder im Raum.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte am Mittwoch auf Anfrage von FURIOS ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue wegen der Beauftragung einer Personalagentur. Eine entsprechende Strafanzeige der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sei im Mai 2022 erfolgt. Wie ein Sprecher mitteilte, dauern die Ermittlungen an. Art und Zeitpunkt einer verfahrensabschließenden Entscheidung könnten daher noch nicht prognostiziert werden.